Gesetzlich Versicherte
Die Kosten für die Psychotherapie gesetzlich Versicherter werden zur Gänze von der Krankenversicherung getragen. In einem Erstgespräch gebe ich Ihnen gerne die notwendigen Informationen.
Private Krankenversicherungen/Beihilfe
Eine Psychotherapie durch eine approbierte psychologische Psychotherapeutin wird in der Regel von jeder privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle übernommen. Die Form der Kostenübernahme wird jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vor Beginn der Therapie, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif festgelegt sind. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) berechnet.
Berufsgenossenschaften (BG)
Bei Berufsunfällen werden i.d.R. die Behandlungskosten von Ihrer Berufsgenossenschaft in voller Höhe übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen BG vor Beginn der Therapie über die entsprechenden Modalitäten.
Selbstzahler
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit die Psychotherapie selbst zu zahlen. Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).